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   LAG Nürnberg, 17.06.2010 - 7 TaBV 32/10   

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https://dejure.org/2010,27585
LAG Nürnberg, 17.06.2010 - 7 TaBV 32/10 (https://dejure.org/2010,27585)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 17.06.2010 - 7 TaBV 32/10 (https://dejure.org/2010,27585)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 17. Juni 2010 - 7 TaBV 32/10 (https://dejure.org/2010,27585)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Einigungsstelle - Einsetzungsverfahren - Fristverlängerung im Beschwerdeverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verlängerung der Begründungsfrist im Beschwerdeverfahren zur Einsetzung einer Einigungsstelle

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    §§ 98 Abs. 2 Satz 3, 87 Abs. 2 Satz 1, 66 Abs. 1 Satz 5 ArbGG
    Einigungsstelle - Einsetzungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verlängerung der Begründungsfrist im Beschwerdeverfahren zur Einsetzung einer Einigungsstelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LAG Düsseldorf, 31.05.2013 - 12 TaBV 49/13

    Beschwerde gegen Beschlüsse des Arbeitsgerichte - Frist zur Einlegung und

    3.Die Frist zur Begründung der Beschwerde kann auch im Verfahren gemäß § 98 ArbGG einmal verlängert werden (Anschluss an LAG Nürnberg 17.10.2010 - 7 TaBV 32/10, juris).

    Dies bedeutet, dass auch die Begründung innerhalb der Frist von zwei Wochen zu erfolgen hat, mithin insgesamt nur zwei Wochen zur Verfügung stehen (Schwab/Weth, ArbGG, 3. Aufl. 2011, § 98 Rn. 65; Germelmann, ArbGG 7. Auf. 2009, § 98 Rn. 38; ohne weiteres z.B. LAG Nürnberg 17.06.2010 - 7 TaBV 32/10, juris Rn. 16).

    Sollte der betroffene Beteiligte sich erst sehr spät an den Prozessbevollmächtigten wenden, so dass innerhalb der Frist trotz des besonderen Beschleunigungsgebots eine ordnungsgemäße Anfertigung der Begründung nicht mehr möglich ist, ist dies ohne weiteres dadurch lösbar, dass eine Verlängerung der Frist für die Begründung der Beschwerde beantragt wird, was auch im Verfahren gemäß § 98 ArbGG zulässig ist (LAG Nürnberg 17.06.2010 a.a.O. Rn. 17 ff.).

  • LAG Köln, 03.08.2017 - 9 TaBV 63/17

    Verlängerung der Beschwerdebegründungsfrist in Verfahren über die Besetzung einer

    Anderer Auffassung nach soll eine Fristverlängerung hingegen möglich sein (etwa Landesarbeitsgericht Nürnberg, Beschluss vom 17. Juni 2010 - 7 TaBV 32/10 -, Rn. 17, juris; Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. Dezember 2012 - 1 TaBV 1/12 -, Rn. 26, juris; Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 31. Mai 2013 - 12 TaBV 49/13 -, Rn. 4, juris; GK-ArbGG/Schleusener, § 100 Rn. 49; ErfK/Koch ArbGG § 100 Rn. 7, beck-online).

    Es würde daher auf eine Beschneidung des rechtlichen Gehörs hinauslaufen, wenn die Beschwerdebegründungsfrist trotz Vorliegens erheblicher Gründe für eine Fristverlängerung nicht verlängert werden könnte (Landesarbeitsgericht Nürnberg, Beschluss vom 17. Juni 2010 - 7 TaBV 32/10 -, Rn. 17, juris; Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. Dezember 2012 - 1 TaBV 1/12 -, Rn. 26, juris).

  • LAG Baden-Württemberg, 20.12.2012 - 1 TaBV 1/12

    Verlängerung der Beschwerdebegründungsfrist im Beschwerdeverfahren nach § 98 Abs.

    Das Landesarbeitsgericht Nürnberg hat sich mit Beschluss vom 17.06.2010 (7 TaBV 32/10- Juris) für eine Verlängerungsmöglichkeit ausgesprochen.
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